Grundpflege
Medizinische Versorgung
Ambulante Wundversorgung
Mit unserer ambulanten Wundversorgung erhalten Sie eine Behandlung nach modernsten Kenntnissen. Wir beachten hierbei den DNQP Standard für chronische Wunden und halten die Standards der Initiative Chronische Wunden (ICW e. V.) ein.
Beratungen nach §37.3 SGB XI
Als Pflegebedürftige können Sie entweder Sach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen. Wer sich für Geldleistungen entscheidet, muss alle sechs Monate (bei Pflegestufe eins und zwei) bzw. alle drei Monate (bei Pflegestufe drei) nachweisen, dass die Pflege gesichert ist. Diese Sicherung erfolgt durch unsere qualifizierte Beratung nach §37.3 SGB XI.
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