Wir denken Pflege ganzheitlich: Aktive Mitbestimmung der Patient*innen, Berücksichtigung
der Ressourcen und Einbeziehung der pflegenden Angehörigen sind elementar, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der Patient*innen sich wohl fühlen und Gesundheit gefördert werden kann.
Sie möchten Pflegehilfe beantragen? Hier finden Sie:
Beratungen nach §37.3 SGB XI
Als Pflegebedürftige können Sie entweder Sach- oder Geldleistungen in Anspruch nehmen. Wer sich für Geldleistungen entscheidet, muss alle sechs Monate (bei Pflegestufe eins und zwei) bzw. alle drei Monate (bei Pflegestufe drei) nachweisen, dass die Pflege gesichert ist. Diese Sicherung erfolgt durch unsere qualifizierte Beratung nach §37.3 SGB XI.